Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 08.05.23
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für alle Vertragsverhältnisse des Arbeitsvermittlers mit dem Kunden, soweit sich diese auf die Vermittlung von Arbeitnehmern beziehen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der jeweils geltenden Fassung.
1.2 Diese AGB ergänzen den allenfalls abgeschlossenen Vermittlungsvertrag und sie gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind auf das Vertragsverhältnis nicht anwendbar.
1.4 Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vermittlungsvertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen der AGB oder des Vermittlungsvertrages. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine durchsetzbare und wirksame Bestimmung zu ersetzen welche ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Arbeitsvermittler kommt mit Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages zur Personalsuche und –auswahl, jedenfalls aber mit der Einstellung oder dem Arbeitsbeginn des ersten vom Arbeitsvermittler vorgeschlagenen Kandidaten zustande - wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
§ 3 Leistungen des Arbeitsvermittlers
3.1 Der Arbeitsvermittler berät den Kunden bei der Suche und Auswahl von Personal und erbringt Leistungen der Arbeitsvermittlung auf Grundlage des Arbeitsmarktförderungsgesetzes und der Gewerbeordnung sowie nach Maßgabe der vom Kunden vorgegebenen Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile.
§ 4 Informationen des Kunden
4.1 Der Kunde sorgt dafür, dass der Arbeitsvermittler alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. jeweils aktuelle Stellenbeschreibungen, vorgeschlagenes Entgelt, etc.) erhält und informiert ihn über alle diesbezüglichen Änderungen sowie sonstigen Umstände welche für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
4.2 Hat sich ein Kandidat, der vom Arbeitsvermittler vorgeschlagen wird, bereits unabhängig vom erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, so hat der Kunde den Arbeitsvermittler unverzüglich zu verständigen. Der Arbeitsvermittler wird diesfalls keine weiteren Leistungen hinsichtlich dieses Kandidaten mehr erbringen. Falls der Arbeitsvermittler auf Wunsch des Kunden hinsichtlich dieses Kandidaten weitere Leistungen erbringt - oder falls die Verständigung von der Direktbewerbung unterblieben ist - steht dem Arbeitsvermittler hinsichtlich dieses Kandidaten der vereinbarte Honoraranspruch zu.
§ 5 Honorar
5.1 Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, bezahlt der Kunde für die Leistungen des Arbeitsvermittlers ein Honorar in Höhe von 3 Brutto-Monatsgehältern des jeweiligen Kandidaten.
5.2 Unter Jahresbruttoentgelt sind neben dem vereinbarte oder allenfalls höheren tatsächlich gewährten jährlichen Bruttolohn- bzw. –gehalt auch allfällige Sachbezüge und in Aussicht gestellte variable Anteile, wie z.B. Bonus- oder Prämienberechtigungen, zu verstehen.
5.3 Das Honorar (unter Anrechnung allenfalls geleisteter Teilzahlungen) wird bei Zustandekommen eines Dienst-, Werk-, Konsulenten- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit dem von Arbeitsvermittler präsentierten Kandidaten fällig, spätestens aber mit dem ersten Tag der Tätigkeit des Kandidaten beim Kunden.
5.4 Das Honorar wird auch dann fällig wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Kunden sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonst wie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Kandidat aus sonstigen Gründen (z.B. im Wege der Arbeitskräfteüberlassung) im Unternehmen des Kunden oder eines dem Kunden zuzurechnenden Dritten tätig wird.
5.5 Das Honorar wird hinsichtlich der jeweiligen Kandidaten auch fällig wenn mehr als die in Aussicht genommene Anzahl an Kandidaten eingestellt werden oder wenn der Kandidat für eine andere als die in Aussicht genommene Position eingestellt wird.
5.6 Für den Fall, dass der Kandidat für eine geringere Anzahl an Wochenstunden oder zu einem geringeren Entgelt eingestellt oder beschäftigt wird als vom Kunden im Auftrag angegeben wurde, so bemisst sich das Honorar des Arbeitsvermittlers dennoch zumindest nach jenem Entgelt bzw. jener Anzahl an Wochenstunden, die im Auftrag angegeben waren.
§ 6 Übermittlung von Abrechnungsunterlagen durch den Kunden, Vertragsstrafe
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, binnen längstens sieben Tagen nach Unterzeichnung oder sonstigem Zustandekommen des Vertrages mit dem Kandidaten eine Kopie des Vertrages bzw. Dienstzettels an den Arbeitsvermittler zu übermitteln.
6.2 Unterlässt der Kunde dies trotz schriftlicher Aufforderung des Arbeitsvermittlers und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, so ist der Kunde zur Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.000,-- zuzüglich EUR 1.000,-- pro weiterem Monat des Verzuges an den Arbeitsvermittler verpflichtet; der Honoraranspruch des Arbeitsvermittlers bleibt hiervon unberührt aufrecht.
§ 7 Vertragsbeendigung, Honorar für die Einstellung von Kandidaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages
7.1 Sowohl der Kunde als auch der Arbeitsvermittler sind jederzeit zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch schriftliche Mitteilung (Brief oder E-Mail) berechtigt.
§ 8 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Leistungsunterbrechung
8.1 Alle Honorare und Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
8.2 Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Arbeitsvermittler ausdrücklich einverstanden.
8.3 Rechnungen sind prompt und ohne Abzug fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. vereinbart. Der säumige Kunde ist weiters zum Ersatz der anfallenden Mahn- und Inkassospesen, einschließlich der Kosten eines Rechtsanwalts oder Inkassobüros, verpflichtet.
8.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Arbeitsvermittler schriftlich anerkannt wurden.
8.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist der Arbeitsvermittler berechtigt, seine weiteren Leistungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden bis zum vollständigen Erhalt aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen und/oder die Vertragsverhältnisse zu beenden und das Honorar gemäß § 7 Absatz (2) in Rechnung zu stellen.
§ 9 Schutzbestimmungen, Datenschutz
9.1 Alle Kandidatenprofile sowie Ergebnisse des Auswahlverfahrens bleiben, soweit Kandidaten vom Kunden nicht eingestellt werden, im Eigentum von des Arbeitsvermittlers. Der Kunde hat diese Informationen sowie insbesondere alle personenbezogenen Daten der Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und diese bei Nichtgebrauch an den Arbeitsvermittler zurückzustellen bzw. auf Aufforderung des Arbeitsvermittlers nachweislich zu vernichten.
9.2 Jegliche Verarbeitung von Daten durch den Kunden darf nur unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung, erfolgen. Eine Vervielfältigung zur Weitergabe sowie die Weitergabe an Dritte selbst ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung.
9.3 Der Arbeitsvermittler ist berechtigt, personenbezogene Daten, die ihm vom Kunden anvertraut wurden (z.B. betreffend die Mitarbeiter des Kunden oder von Personen, die sich direkt beim Kunden beworben haben), zum Zweck der Erfüllung des jeweiligen Vermittlungsauftrages zu verarbeiten. Dies gilt auch für besondere Kategorien von Daten, allfällige gesundheitsgezogenen Daten und Inhaltsdaten aus den Strafregisterbescheinigungen. Der Kunde leistet dem Arbeitsvermittler in diesem Zusammenhang Gewähr, dass für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen und Zustimmungen, insbesondere die Zustimmung der Betroffenen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere in Bezug besonderen Kategorien von Daten, vorliegen.
9.4 Der Kunde erklärt sich mit der Aufnahme seines Namens, seiner Adresse und seiner Anforderungen in die Kundendatei des Arbeitsvermittlers sowie mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung dieser Daten einverstanden und erklärt weiters sein Einverständnis zur telefonischen Kontaktierung sowie zur Zusendung von E-Mails und Telefaxnachrichten zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für die Produkte und Dienstleistungen des Arbeitsvermittlers. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
9.5 Sollte ein Auskunftsbegehren eines Kandidaten beim Arbeitsvermittler eingehen welches sich auch auf die Verarbeitung der Daten des Kandidaten beim Kunden bezieht, hat der Kunde dem Arbeitsvermittler auf Anforderung die erforderlichen Informationen bzw. Unterstützung zu gewähren damit dieses zeitgerecht beantwortet werden kann.
§ 10 Gewährleistung, Haftung
10.1 Die Kandidatenvorschläge und die darin enthaltenen Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweiligen Kandidaten. Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Informationen (insbesondere für die Richtigkeit von Zeugnissen oder Dienstzeugnissen), für sonstige Informationen, welche vom Kandidaten oder von dritten erteilt wurden oder dafür, dass der Kandidat die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.
10.2 Die Dienstleistungen des Arbeitsvermittlers entbinden den Kunden demgemäß nicht von der Prüfung der Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten für die Bedürfnisse des Kunden.
10.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Arbeitsvermittlers ist in jedem Falle ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
10.4 Allfällige Ansprüche gegen den Arbeitsvermittler können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber innerhalb von drei Jahren nach Übermittlung der jeweiligen Kandidatenprofile oder sonstiger Beendigung des jeweiligen Auftrags geltend gemacht werden.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Arbeitsvermittlers sachlich zuständige Gericht. Der Arbeitsvermittler ist jedoch berechtigt, das für den Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
11.2 Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss jener Normen, welche auf die Anwendung fremden Rechts verweisen, anwendbar.
11.3 Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet. Unter „Kandidat“ sind sowohl Männer als auch Frauen zu verstehen.
Sondervereinbarungen bei der Vermittlung von Mietpersonal
§12 Vertragsabschluss mit Mietpersonal
12.1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, bei Rechnungsstellung gilt der aktuelle Mehrwertsteuer-Satz.
12.2 Die Auftragsdauer beträgt mindestens einen (1) Tag, an dem mindestens eine Arbeitszeit von 8 Stunden berechnet wird. Für längerfristige Aufträge (wöchentlich-monatlich) werden mindestens 5 Tage pro Woche mit jeweils mindestens 8 Stunden berechnet.
12.3 Die vom Auftragnehmer genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche.
12.4 Bei Einsatz an gesetzlichen Feiertagen gilt der doppelte Stundensatz, dies gilt ebenso für den 24.12., Heiligen Abend und den 31.12., Silvester.
12.5 Bei länger andauernden Vertragszeiten erfolgt eine zweiwöchige Abrechnung der erbrachten Leistung durch den Mietkoch, bzw. des Std-Honorars für Cookers & Co., durch gesonderte Rechnung, mit sofortiger Fälligkeit der Abschnittszahlung nach Erhalt der Rechnung.
12.6 Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungszustellung ohne Abzug sofort zahlbar. Diese erfolgen aufwandsbezogen und werden dem Auftraggeber per E-Mail zugesendet. Bei postalisch versendeten Rechnungen wird eine Gebühr von 5 Euro zzgl. MwSt. (auf den Rechnungsbetrag) aufgeschlagen.
12.7 Für Fahrtkosten zum Einsatzort wird eine Pauschale in Höhe von 0,45 €/km berechnet. Ist zum Einsatzort eine Strecke von mehr als 50 km zurückzulegen, wird eine Übernachtungs- und Verpflegungspauschale fällig, es sei denn, entsprechende Leistungen werden dem Personal vom Auftraggeber gestellt. Anfallende Parkgebühren oder Maut- und Fährkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
12.8 An- und Abreise mit der Bahn bzw. dem Flugzeug bucht der Auftraggeber und trägt alle dafür anfallenden Kosten.
12.9 Bei Zahlungsverzug (Zahlungseingang innerhalb von 7 Kalendertagen nicht ersichtlich) werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Das Personal behält sich das Recht vor, evtl. höheren Zinsschaden gelten zu machen. Außerdem behält sich das Personal das Recht vor, weiteren Schaden (der nicht Zinsschaden ist) geltend zu machen.
§13 Rücktritt bei Mietpersonal
13.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
13.2 Der Rücktritt ist bis zu 20 Tagen vor vertraglichem Arbeitsbeginn kostenfrei zulässig. Bei Rücktritt nach dieser Zeit wird die Erstattung einer Kostenpauschale gemäß folgender Tabelle vom Mindestrechnungsbetrag (Minimum an Stunden) fällig:
19-15 Tage: 10%
14-4 Tage: 40%
Unter 4 Tage: 70%
13.3 Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 24 Stunden oder sogar nach Arbeitsantritt durch den Auftraggeber, schuldet dieser die vereinbarte Gesamtsumme (inklusive Fahrtkosten bei Arbeitsantritt), nicht aber die anfallenden Zusatzkosten (wie Verpflegungspausche).
13.4 In dem Fall, dass das Zahlungsziel nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, dass das Mietpersonal die Arbeit niederlegt, trotzdem muss die komplette Buchungszeit vom Kunden bezahlt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im unternehmerischen Verkehr, sowohl für juristische als auch natürliche Personen.
2. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
3. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
Schadensersatz
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistungen durch höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Ausfälle können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer gestellt werden.
Da wir von dem Markt abhängig sind und auf diesen keinerlei Einfluss haben, kann dies auch zum nicht Erfüllen eines Auftrages führen.
Haftungsausschluss
1. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftragsgebers, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden am Auftragnehmer uns seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterialien, Arbeitsbekleidung oder anderweitige Schäden in vollem Umfang
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass (im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages) Daten über seine Person gespeichert werden. Diese werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Personal verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit solchen Daten und sichert zu, diese nicht an unbefugte Dritte herauszugeben. Auf Wunsch des Auftraggebers werden diese Daten nach Auftragsabwicklung gelöscht.
Salvatorische Klausel
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung sein, werden die übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die den wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
Änderungen der AGB ́s sind vorbehalten. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten das Amtsgericht Kitzingen.. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland